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Steuern
21. September 2022

Aus für „Kalte Progression“

Bis jetzt kommt es zu einer heimlichen Steuererhöhung, wenn Löhne und Gehälter an die Inflationsrate angepasst werden. Dann verdient man real gleich viel, zahlt aber mehr Steuern, weil man eventuell in die nächste Steuerstufe rutscht. Im Resultat tragen Steuerzahler eine höhere Steuerbelastung und der Finanzminister verdient dazu.

Tarifanpassung für zwei Drittel

Ein neues Gesetz sieht die Abschaffung dieser kalten Progression vor. Es sollen folgende Werte automatisch um zwei Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate der letzten zwölf Monate angehoben werden:

  • Grenzbeträge für Steuerstufen (mit Ausnahme der Stufe von 1 Mio. € für den 55 %-Steuersatz)
  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag
  • Verkehrsabsetzbetrag inkl. Erhöhung, Zuschlag und Einschleifgrenzen
  • Pensionistenabsetzbetrag
  • Negativsteuer (Erstattung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages, SV-Rückerstattung, SV-Bonus)

Die jeweils neuen Beträge werden jährlich bis 31. August in einer Verordnung veröffentlicht und gelten dann ab Jänner des Folgejahres.

Freie Entlastung für ein Drittel

Beim letzten Drittel soll die Regierung bis 15. September frei entscheiden können, wie hier die Entlastung erfolgt.

Geplant ist eine Anpassung bereits im Jahr 2023. Die notwendige Datenerhebung ist bereits im Laufen.

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