©Iryna - stock.adobe.com
30. November 2020

Heute ist das Leben!

Wer gerade den Lockdown 1 überwunden hat, ist nun wieder frisch vom Lockdown 2 betroffen. Die Regierung verspricht unbürokratischen Ersatz von bis zu 80 % des vergleichbaren Umsatzes 2019.

Umsatzersatz im Lockdown 2

Für den zweiten Lockdown wurde rasche und unbürokratische Hilfe für schwer betroffene Betriebe in Höhe von bis zu 80 % des November bzw. Dezember Umsatzes 2019 versprochen. Betroffen sind alle Branchen für die ein behördliches Betretungsverbot gilt. Gäste, Kunden und Besucher von zB Gastronomie, Handel, Sportstätten, Kino oder Veranstaltungen müssen Geduld haben und auf die Zeit „danach“ warten.

Achtung: Der Antrag ist nach derzeitigem Stand bis 15.12.20 über FinanzOnline zu stellen. Wir beobachten für Sie die sich stets ändernden Fristen.

Anreiz für einen Wirtshaus-Besuch

  • Schon vor dem zweiten Lockdown hat die Regierung folgendes Paket zur Unterstützung der Gastronomie geschnürt:
  • Anreiz zur Konsumation durch erleichterte Absetzbarkeit von Geschäftsessen. Zwischen 1.7. und 31.12.20 kann man 75 statt 50 % der Bewirtungskosten für Geschäftsfreunde absetzen.
  • Anhebung der Grenzwerte der steuerfreien Gutscheine für Mitarbeiter ab 1.7.20: Die Werte betragen nur für Kantine und Gaststätte 8,00 € (statt 4,40 €) und für Lebensmittelgutscheine 2,00 € (statt 1,10 €).
  • Schaumweinsteuer: auf null gesetzt.
  • Umsatzsteuer für Gastronomie und Hotellerie auf 5 % reduziert. Begünstigt sind Speisen und offene Getränke, nicht aber handelsüblich verpackte Waren und verschlossene Getränke. Wird abgeholt oder geliefert, müssen die Speisen angerichtet sein. Eine Verlängerung wurde bereits angekündigt.
impuls plus*

Aktuelle Themen