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Dienstnehmer
11. Januar 2021

Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2021

Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberater ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchzuführen:

  • per Telefon 05 0766 1460 oder
  • per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage)

Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2021 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 1,50 Prozent erhöht. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindestlöhne sowie die IST-Löhne werden um 1,45 Prozent erhöht. Die Lohngruppen 6 und 7 werden auf einen Mindestlohn von 2.000 Euro erhöht.
  • Metallgewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter und die IST-Gehälter werden um 1,45 Prozent erhöht.
  • Angestellte in Information und Consulting: Die Mindestgehälter werden um 1,50 Prozent erhöht.

Kündigungsfristen Arbeiter ab Juli 2021

Die ursprünglich für Jänner geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern an jene der Angestellten wird um ein halbes Jahr verschoben. Dienstgeber-Kündigungsfristen für Arbeiter ab 1. Juli 2021:

  • im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
  • ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate

Es kann nur mit Ablauf des Kalendervierteljahres gekündigt werden. Der Arbeitsvertrag kann aber auch eine Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats vorsehen. Für Saisonbranchen können im Kollektivvertrag abweichende (kürzere) Kündigungsfristen geregelt werden.

Sozialversicherungswerte 2021

Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2021

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR oder Schweiz. Für den vollen Betrag muss man entsprechend verdienen und Lohnsteuer bezahlen. Der Bonus kann auch geteilt werden.

Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.

Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.

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