Durch die Einführung einer Prämie soll die Investitionsbereitschaft der Unternehmer erhöht werden. Die Investitionsprämie beträgt 7 % allgemein bzw. 14 % für Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science und ist von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 befristet.
Nicht gefördert werden:
Die Förderung ist befristet von 1.September 2020 bis 28. Februar 2021, erste Maßnahmen in Zusammenhang mit der Förderung müssen im Zeitraum 1. August 2020 bis 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Die Prämien werden über die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH ) abgewickelt, dazu steht 1 Mrd. EUR im Fördertopf bereit.
Die COVID-19 Investitionsprämie ist steuerfrei. Der Zuschuss stellt keine Betriebseinnahme dar und die Abschreibungen stehen ungekürzt – von den vollen Anschaffungskosten zu.
Das Investitionsprämiengesetz 2020 beinhaltet die Ermächtigung für eine Förderungsrichtlinie. Die Richtlinie wird weitere Details und Klarstellungen bringen.
Wir werden Sie dazu informieren.