Sehr geehrte Klientin,
sehr geehrter Klient,
Seit gestern 19.03.2020 gibt es eine neue Richtlinie zur Corona Kurzarbeit – dieses Modell ist dadurch wesentlich attraktiver geworden als es noch Anfang der Woche war. Wir erklären in einem Newsletter alle Details dazu. Ebenso arbeiten wir intensiv an der Ausarbeitung von konkreten Berechnungsbeispielen für Ihre Entscheidungsfindung! Wichtig ist, dass Sie wissen, was es Sie als Unternehmer tatsächlich kostet und wieviel Sie ersetzt bekommen. Themen wie Provisionsansprüche sind noch abzuklären.
Unser Tipp daher: keine Schnellschüsse in Bezug auf Kurzarbeit (KUA) – die Anträge sind alle rückwirkend möglich.
Wichtige Informationen, die aus den Medien bisher zu wenig hervorgehen:
Die letztgültigen Informationen und Formulare finden Sie unter folgenden Links:
Wirtschaftskammer: Corona-Kurzarbeit
Sollte der Link nicht funktionieren: www.wko.at > Corona-Kurzarbeit beantragen
AMS: COVID-19-Kurzarbeit
Folgend 3 Schritte sind notwendig:
1. Schritt Email an das AMS mit Absichtserklärung zur Corona-Kurzarbeit (ist erfolgt? – falls nicht, bitte rasch absetzen)
2. Antrag AMS
3. Sozialpartnervereinbarung
Für Schritt 2 + 3 ist keine Eile geboten!
Daher bitte nochmals: Es sind keine Schnellschüsse notwendig, die Anträge auf KUA werden rückwirkend akzeptiert und die Alternativen wie z.B. Aussetzungsvereinbarungen, Urlaubsverbrauch, Zeitguthaben-Abbau, Kündigung et. sind zu prüfen!
Treffen Sie Ihre Entscheidung in Ruhe und schlafen Sie einmal oder öfter darüber!
Wir halten Sie am Laufenden und unterstützen Sie gerne bei den Anträgen.
Es sind Kosten (Administration, Steuerberatung, Speziallohnverrechnung), Risiken und Nutzen des Kurzarbeitszeitmodells abzuwägen, aber auch Alternativen zu überdenken.
Bleiben Sie gesund!