Termine
13. März 2024

Fristen für Steuererklärung 2023

Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuererklärung 2023: 30.4.2024 in Papierform (ohne Internetzugang), 30.6.2024 über FinanzOnline, bis max. März 2025 bei Abgabe durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater

Arbeitnehmerveranlagung 2023: 30.9.2024 bei Pflichtveranlagung (z.B. zwei Dienstverhältnisse), Fristverlängerung ist möglich. 31.12.2028 freiwillig (keine Verlängerungsmöglichkeit)

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