
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – abhängig von ihrer Größe – ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar offenzulegen. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026. Österreich hat allerdings noch keinen Gesetzesentwurf veröffentlicht.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt das Ziel, geschlechtsspezifische Lohngefälle („Gender-Pay-Gap“) nachhaltig zu reduzieren. Sie betrifft alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im privaten und öffentlichen Sektor und umfasst auch Bewerberinnen und Bewerber.
Die Richtlinie hätte bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da sich die Sozialpartner auf keinen Gesetzesentwurf einigen konnten, erstellte das Sozialministerium einen ersten internen Entwurf zur Abstimmung mit den Regierungspartnern. Österreich droht bei Nicht- oder zu später Umsetzung eine Strafe wegen EU-Vertragsverletzung; es ist daher trotz massiver Kritik mit einer raschen Umsetzung zu rechnen.
Die Richtlinie sieht folgende wichtige Transparenzpflichten vor:
Die Anforderungen an die Berichterstattung sind nach der Unternehmensgröße gestaffelt, wobei kleinere Unternehmen längere Übergangsfristen oder weniger strenge Pflichten haben:
Wenn die Berichterstattung ein Entgeltgefälle von mindestens fünf Prozent aufzeigt, das nicht durch sachliche Faktoren gerechtfertigt werden kann, muss eine vertiefte Analyse zusammen mit dem Betriebsrat oder Gewerkschaftsvertretern erfolgen.
Nach aktuellem Unionsrecht besteht keine Berichtspflicht für Unternehmen bis 100 Mitarbeiter. Laut Medienberichten soll es bei der nationalen Umsetzung in Österreich auch dabei bleiben.
Da die Aufbereitung und Analyse der Entgeltdaten komplex sein können, wird Unternehmen – vor allem jenen ab 100 Mitarbeitern – eine frühzeitige Vorbereitung empfohlen. Hier sind vor allem die aktuellen Vergütungsstrukturen zu analysieren und die Kriterien für gleichwertige Arbeit zu definieren.
Ein sinnvoller erster Schritt – auch für KMU – besteht darin, die Frage nach dem bisherigen Gehalt aus Vorstellungsgesprächen zu entfernen. Weiters können bereits „Jobfamilien“ wie z.B. Vertrieb, Verwaltung, Finanzen, Führung definiert werden. Innerhalb jeder Jobfamilie kann es Abstufungen (Levels) je nach Erfahrung bzw. Ausbildung geben.
Gehalts- und Lohnentscheidungen bei Neueinstellung oder Änderungen sollten bereits jetzt inklusive der Entscheidungsgrundlagen dokumentiert werden.
Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970)