Rechnungswesen
10. März 2020

Handel: Auch in Zukunft 15 Warengruppen

Mit der Registrierkassenpflicht wurde eine befristete Regelung eingeführt, dass Händler ohne Scannerkassen und Warenwirtschaftssystem im Voraus 15 Warengruppen für ihr Sortiment definieren können. Diese 15 Warengruppen-Regelung kann bis 2025 weiter angewendet werden. Händler ohne Scannerkassa können auf den Kassenbelegen weiterhin Produktgruppen-Sammelbegriffe wie Obst, Getränk etc. verwenden. Eine genaue Angabe bei jedem verkauften Produkt zu Marke und Menge ist nicht notwendig.

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