Der Neustartbonus unterstützt Betriebe, die noch nicht wieder vollausgelastet hochfahren mit Lohnzuschuss für Arbeitskräfte mit geringem Einkommen.
Der Neustartbonus ist ein Kombilohnmodell. Das bedeutet, dass sich Arbeitgeber und AMS den Nettobezug für den Arbeitnehmer teilen. Wenn der Arbeitgeber eine niedrig bezahlte Arbeitskraft (z.B. Teilzeit oder Berufsumsteiger) einstellt oder wiedereinstellt, so ist der Mitarbeiter im Vergleich zu einem ausgebildeten Vollzeitmitarbeiter günstiger. Das AMS zahlt auf den Nettobezug einen Bonus, sodass der Mitarbeiter in Summe auf 80 Prozent des Nettoentgelts vor Arbeitslosigkeit kommt und mehr als die Arbeitslosenunterstützung verdient.
Dieser ist die Differenz zwischen Nettoentgelt für die geleistete Arbeit und rund 80 Prozent des Nettoentgelts vor Arbeitslosigkeit. Der Bonus beträgt maximal 950 Euro pro Monat.
Der Arbeitnehmer muss den Antrag beim AMS stellen. Am einfachsten geht das über das eAMS-Konto. Tipp: Lassen Sie sich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beim AMS beraten.
Den Bonus gibt es für bis zu 28 Wochen; für besonders förderwürdige Einstellungen auch ein bzw. drei Jahre.
Der Neustartbonus wurde bis Jahresende verlängert. Damit ist die Förderung für Saisonbetriebe besonders interessant.