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Sozialversicherung
21. September 2022

Pensionsantritt in der SVS

Das gesetzliche Pensionsalter ist für Arbeitnehmer und für Selbständige gleich geregelt. Für beide gibt es das Pensionskonto, worauf die voraussichtliche Jahrespension ersichtlich ist. Für Selbständige gibt es noch vor Pensionsantritt Möglichkeiten, die zukünftige Pensionshöhe zu beeinflussen.

Versicherungszeiten prüfen

Prüfen Sie bereits ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Pensionsantritt ihr Pensionskonto hinsichtlich Vollständigkeit. Am besten fordern Sie dazu einen Auszug Ihrer Versicherungszeiten an. Wenn Sie Lücken feststellen oder Versicherungszeiten im Ausland erworben haben, erstellen Sie eine Liste der fehlenden Zeiten und legen diese bei der zuständigen SVS-Landesstelle vor. Die Kommunikation mit den Auslandsbehörden zur Erhebung relevanter Auslandszeiten wird üblicherweise seitens der SVS mit den dortigen Behörden geführt. Zur Erlangung einer Pension ist vor dem Pensionsstichtag ein Pensionsantrag zu stellen. Zuständig ist jene Versicherung, bei der in den letzten 15 Jahren vor der Pensionierung die meisten Versicherungszeiten angefallen sind.

Tipp: Pensionshöhe durch Versteinerung beeinflussen

Selbständige zahlen zunächst auf Basis der Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres (z.B. 2019 für 2022) vorläufige Kranken- und Pensionsbeiträge. Sobald der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid vorliegt, erfolgt die endgültige Berechnung und es kommt zu einer Nachzahlung oder zu einer Gutschrift.

All jene Jahre, die zum Pensionsstichtag noch nicht endgültig nachbemessen wurden, werden auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlagen als endgültig erklärt und damit „versteinert“. Dies bedeutet, dass für jene Jahre weder Nachzahlungen zu leisten sind, aber auch etwaige Gutschriften nicht mehr ausbezahlt werden. Zumeist sind dies die letzten zwei bis drei Jahre.

Mittels eines Herabsetzungs- oder Hinaufsetzungsantrages hat man es in der Hand, ob man auf Basis der Mindestbeiträge (im Jahr 2022: 1.691,88 €) bis zu den Höchstbeiträgen (im Jahr 2022: 21.425,40 €) bezahlt, oder ob man die Vorschreibungen „versteinern“ lässt.

Um hier individuell entscheiden zu können, lässt man sich die Auswirkung auf die spätere Pensionshöhe ausrechnen. Je nachdem kann man dann die Einkommensteuerbescheide hinauszögern oder früher erwirken.

Tipp: Antrag auf Erhöhung der Beitragsgrundlagen für Neuzugangsjahre

Erfahrungsgemäß haben Betriebsgründer in den ersten drei Jahren oft niedrige Beitragsgrundlagen. Dies ist zwar anfangs finanziell erfreulich, allerdings verringert sich dadurch auch die Pension. Mit einem Antrag auf Erhöhung der Neuzugangsjahre kann man durch Nachzahlung von Beiträgen die Beitragsgrundlagen erhöhen und damit auch die zukünftige Pension.

Dieser Antrag ist möglich für das erste Jahr, in dem man pflichtversichert war, sowie für die folgenden zwei Kalenderjahre. Die Anpassung erfolgt auf die Höchstbeitragsgrundlage (des damaligen Jahres) und abhängig vom Zeitpunkt der Zahlung werden die Beiträge noch valorisiert. Solche Zahlungen sind Betriebsausgaben und mindern die Steuer.

Ein Antrag muss spätestens gleichzeitig mit dem Pensionsantrag gestellt werden.

Sprechen Sie mit einem Pensionsexperten der SVS. Bei Vergleichsrechnungen unterstützen wir Sie gerne. 

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